
Worum genau gehts es bei diesem Volksbegehren?
Ein Volksbegehren ist keine Petition, sondern ein Verfahren, mit dem Bürgerinnen und Bürger ein Gesetz erlassen können - ganz ohne Parteien. Dafür schlagen wir euch ein Gesetz vor, das in Schutzgebieten nur noch ökologische Landwirtschaft erlaubt.
In Rheinland-Pfalz werden seit Jahren sehr hohe Pestizidrückstände in Blütenpollen nachgewiesen. Oft sind es sogar in Blüten verbotene Mittel. In Naturschutzgebieten sollte dies durch ein Gesetz 2021 verboten werden. Doch die Landesregierung in Rheinland-Pfalz hat 175 Ausnahmegenehmigungen erteilt. Darum sind auch in Naturschutzgebieten sehr viele Pestizidrückstände. Gemeinsam für die Artenvielfalt, unterzeichne jetzt den Antrag.
Durch die Festlegung auf ökologische Landwirtschaft in Schutzgebieten kann die Pestizidbelastung stark gesenkt und den Betrieben eine zukunftstaugliche Bewirtschaftung ermöglicht werden. Insbesondere kann so die Grundlage zur Wiederherstellung der Artenvielfalt geschaffen werden. In Rheinland-Pfalz sind in den letzten Jahrzehnten viele Arten stark zurückgegangen und teilweise vom Aussterben bedroht. Gemeinsam für die Artenvielfalt, unterzeichne jetzt den Antrag.
Zahlen:
2016 wurden in Rheinland-Pfalz in einer einzigen Blütenpollenprobe 34 verschiedene Pestizidwirkstoffe gefunden. Das war der höchste Wert bundesweit.
2018 wurden am gleichen Standort sogar 76 Wirkstoffe nachgewiesen.
2023 wurde an 23 Standorten einschließlich Naturschutzgebieten 49 Wirkstoffe gefunden.
Was steht noch im vorgeschlagenen Gesetz? Wir haben überhaupt erstmals den Artenschutz in das Landesnaturschutzgesetz geschrieben. Artenschutz stand bisher noch gar nicht drin. Und dann haben wir auch Ökologie als Inhalt der landwirtschaftlichen Ausbildung festgelegt. Gemeinsam für die Artenvielfalt, unterzeichne jetzt den Antrag.
Das Verfahren ist in der Landesverfassung verankert:
Artikel 107 Die Gesetzgebung wird ausgeübt
1. durch das Volk im Wege des Volksentscheids,
2. durch den Landtag.
Artikel 109 (1) Volksbegehren können darauf gerichtet werden
1. Gesetze zu erlassen, zu ändern oder aufzuheben,
2. den Landtag aufzulösen.
Das Verfahren ist dreigliedrig:
1. Der Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens muss von 20 000 Bürgerinnen und Bürgern unterschrieben werden, dazu ist ein Jahr Zeit.
2. Das Volksbegehren muss von 300 000 Bürgerinnen und Bürgern unterschrieben werden. Dazu sind zwei Monate vorgesehen. In Bayern schaffen das die Menschen in nur zwei Wochen. Die Eintragung kann bei der Stadt/Gemeinde erfolgen, es gibt auch die Möglichkeit per Brief mit einem Eintragungsschein.
3. Der eigentliche demokratische Volksentscheid. Das ist wie bei der Wahl, eine Abstimmung in Abstimmungslokalen. Es kann auch per Brief abgestimmt werden. Da kann mit ja oder nein gestimmt werden. Wer unseren Gesetzesvorschlag nicht gut findet, wer Pestizide in Naturschutzgebieten möchte, wer keine ökologische Landwirtschaft in Schutzgebieten will, der oder die stimmt mit nein. Wir hoffen aber auf große Zustimmung. Es müssen mindestens 25% der Wahlberechtigten an der Abstimmung teilnehmen. Das ist sehr viel. Damit du den Termin nicht verpasst trage dich bitte in unseren Newsletter ein.