PRESSEMITTEILUNG

Partenheim, 04.02.2026

Der Zulassungsantrag für das Volksbegehren „Artenvielfalt – kein Gift in Naturschutzgebiete“ wurde vom Landeswahlleiter freigegeben. Ähnlich wie beim Volksbegehren "Rettet die Bienen" in Bayern wird den Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzern ein Gesetzesvorschlag zur Abstimmung unterbreitet. Das Verfahren gründet auf Artikel 107 und 109 der Landesverfassung. Es ist dreigliedrig

  1. Zulassungsantrag für das Volksbegehren erfordert 20 000 Unterstützende.
  2. Das Volksbegehren erfordert 300 000 Unterstützende.
  3. Der Volksentscheid erfordert eine Beteiligung von 25% der Wahlberechtigten. Die Mehrheit entscheidet, nicht die Initiatoren. Alle können mit Ja oder Nein abstimmen. Gerade für die Neinstimmen ist eine gute Medienarbeit wichtig. Ein Gesetz kann ganz ohne Parteibeteiligung vom Volk erlassen und verantwortet werden. Besonders für Menschen, die Parteien kritisch sehen bietet dieses Verfahren demokratischen Gestaltungsraum. Wie uns andere Bundesländer vormachen, sind zu verschiedenen Zeitpunkten des Verfahrens auch Kompromisse mit der Landesregierung oder ein Gegenvorschlag des Landtags möglich. Garantiert ist eine lebendige Debatte während der Verfahrensdauer von ca. 1,5 Jahren. Das ist Demokratie pur, so der Vorsitzende von ANUK e.V.

Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfes ist die Umstellung der konventionellen Landwirtschaft in bestimmten Schutzgebieten auf ökologische Bewirtschaftung. Die Landesregierung hatte bereits vor 4 Jahren eine Ökologisierung der Landwirtschaft in den Naturschutzgebieten ab 2025 angekündigt. Angesichts des dramatischen Artenverlustes in Rheinland-Pfalz und der hohen Pestizidbelastung auch in Naturschutzgebieten soll dieses Ziel durch den Volksentscheid realisiert werden. Näheres ist der Gesetzesbegründung zu entnehmen.

Der Zulassungsantrag befindet sich -> HIER <- !

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