Partenheim, 30. Januar 2026

Volksbegehren „Artenvielfalt – kein Gift in Naturschutzgebiete“

Unterschriftensammlung beginnt nächste Woche

Der Zulassungsantrag für das Volksbegehren „Artenvielfalt – kein Gift in Naturschutzgebiete“ befindet sich zur abschließenden formellen Prüfung beim Landeswahlleiter. Mit dem Volksbegehren wird den Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzern ein Gesetzesvorschlag zur Abstimmung unterbreitet.

Ziel ist die Umstellung der konventionellen Landwirtschaft in Schutzgebieten auf ökologische Bewirtschaftung. Die Landesregierung hatte bereits vor 4 Jahren eine Ökologisierung der Landwirtschaft in den Naturschutzgebieten ab 2025 angekündigt. Angesichts des dramatischen Artenverlustes in Rheinland-Pfalz und der hohen Pestizidbelastung auch in Naturschutzgebieten soll diese Ankündigung durch einen Volksentscheid realisiert werden. Die Landesregierung hatte 175 Ausnahmegenehmigungen vom 2021 erlassenen Verbot der Anwendung von bienen- und bestäuberschädigenden Pestiziden in Naturschutzgebieten bewilligt. Es wurden danach viele dieser
Mittel in Blütenpollen aus Naturschutzgebieten nachgewiesen. Das bedeutet in großem Umfang auch Verstöße gegen die Bienenschutzauflagen. Näheres ist der Gesetzesbegründung zu entnehmen.

Anders als der EU-Vorschlag SUR soll kein Totalverbot von Pflanzenschutz kommen. Mit der uneingeschränkten Unterstützung ökologischer Landwirtschaft wird den Betrieben eine sichere Perspektive geboten. Der Bericht des DBV 2025 stellt bei ökologisch wirtschaftenden Betrieben durchschnittlich um 20% höhere Gewinne gegenüber konventionell wirtschaftenden Betrieben fest. Auch kann die große Nachfrage nach Bio-Lebensmitteln durch den heimischen Anbau nicht gedeckt werden. Im Gegensatz zum dramatischen Nachfrageeinbruch beim Weinbau schafft das Zuversicht. Und die besondere Lage in Schutzgebieten bietet kreativen Unternehmen neue Geschäftsmodelle.

Im Gesetzentwurf für das Volksbegehren ist eine Umstellungszeit von mindestens zwei Jahren vorgesehen. Auch soll die Ökologie bei der landwirtschaftlichen Ausbildung und Beratung stärker
vermittelt werden. Eine winwin-Situation für die Artenvielfalt, die Landwirtschaft und für Rheinland-Pfalz, so der 2. Vorsitzende von ANUK e.v. Matthias Reimann.

Franz Botens
Vorsitz ANUK e.V.

Der Gesetzesentwurf kann hier eingesehen werden!

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